A - MOTORRAD FÜHRERSCHEIN

Die Klasse A umfasst alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen

A - Ausbildung zum Motorradführerschein

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestalter 23 ½ Jahre (ohne Vorbesitz von A2)
  • Mindestalter 20 Jahre (bei Vorbesitz von A2)
  • Verkehrszulässig
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Bei einer Körpergröße unter 163 cm, unbedingt vor Ausbildungsbeginn einen Termin zum Probesitzen vereinbaren. Nur so können wir sicher sein, dass wir eine passende Maschine für deine Motorradausbildung haben.

AUSBILDUNG

  • A-Theoriekurs
  • 14 Fahrlektionen (ab dem 39. Lebensjahr 16 Einheiten)
  • Theoretische Prüfung (unabhängig von den Fahrlektionen)
  • Praktische Prüfung (ab dem 24. Geburtstag möglich)

MEHRPHASENAUSBILDUNG

Die Mehrphasenausbildung ist seit dem 01.01.2003 gesetzlich vorgeschrieben
und beginnt am Tag der bestandenen praktischen Prüfung.

Ausbildung Info

Nur zu absolvieren, wenn sie bei der Klasse A1 oder A2 noch nicht absolviert wurde.

BESTEHT AUS

  • Fahrsicherheitstraining im 2. – 12. Monat nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt im 4. – 14. Monat nach der praktischen Prüfung

Bei Nichteinhaltung kann von der Behörde der Führerschein
entzogen werden. Unser Übungsplatz steht unseren Kunden die Übungsfahrten machen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Sonn- & Feiertage geschlossen!

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A INFORMATIONS-PDF

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A1 - MOTORRADFÜHRERSCHEIN

A1 - Ausbildung zum Motorradführerschein

DIE KLASSE A1 UMFASST

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen, max. 125 cm³ Hubraum
  • max. 11 kW (15 PS) Motorleistung
  • max. 0,1 kW Leistung je kg Eigengewicht
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW (20 PS) Motorleistung

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestalter 15 ½ Jahre
  • Verkehrszulässig
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Bei einer Körpergröße unter 163 cm, unbedingt vor Ausbildungsbeginn einen Termin zum Probesitzen vereinbaren. Nur so können wir sicher sein, dass wir eine passende Maschine für deine Motorradausbildung haben.

AUSBILDUNG

  • B-Grundkurs
  • A-Zusatzkurs
  • 14 Fahrlektionen
  • Theoretische Prüfung (unabhängig von den Fahrlektionen)
  • Praktische Prüfung (ab dem 16. Geburtstag möglich)

MEHRPHASENAUSBILDUNG

  • Fahrsicherheitstraining im 2. – 12. Monat nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt im 4. – 14. Monat nach der praktischen Prüfung

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG VON DER KLASSE A1 auf die KLASSE A2

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 oder 7 Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A2

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG VON DER KLASSE A1 AUF DIE KLASSE A, OHNE DASS DIE KLASSE A2 BESESSESN WURDE

  • Mindestens 24 Jahre alt
  • Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Fahrlektionen und Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
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A2 - MOTORRADFÜHRERSCHEIN

A2 - Ausbildung zum Motorradführerschein

DIE KLASSE A2 UMFASST

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen
  • max. 35 kW (48 PS) Motorleistung
  • max. 0,2 kW Leistung je Eigengewicht

VORRAUSETZUNGEN

  • Mindestalter 17 ½ Jahre
  • Verkehrszulässig
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Bei einer Körpergröße unter 163 cm, unbedingt vor Ausbildungsbeginn einen Termin zum Probesitzen vereinbaren. Nur so können wir sicher sein, dass wir eine passende Maschine für deine Motorradausbildung haben.

AUSBILDUNG

  • B-Grundkurs (falls noch nicht absolviert)
  • A-Zusatzkurs
  • 14 Fahrlektionen
  • Theoretische Prüfung (unabhängig von den Fahrlektionen
  • Praktische Prüfung (ab dem 18. Geburtstag möglich)

MEHRPHASENAUSBILDUNG

  • Nur zu absolvieren, wenn sie bei der Klasse A1 noch nicht absolviert wurde
  • Fahrsicherheitstraining im 2. – 12. Monat nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt im 4. – 14. Monat nach der praktischen Prüfung

VORRAUSETZUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG VON DER KLASSE A2 AUF DIE KLASSE A

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A oder 7 Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A
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CODE 111 - MOTORRADFÜHRERSCHEIN

CODE 111 - Ausbildung zum Motorradführerschein

DER CODE 111 UMFASST

  • Krafträder mit max. 125ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht

VORRAUSETZUNGEN

  • Abgelaufene Probezeit
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B

AUSBILDUNG

  • Keine Theorieausbildung
  • 6 Stunden Fahrausbildung
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung
  • Keine Mehrphasenausbildung
  • Keine Probezeit
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